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damit es nicht wieder ausfällt!

Informationsveranstaltung zur Künstlersozialversicherung
am 11. September, 15 bis 17 Uhr

Mit der Künstlersozialversicherung werden selbstständige Künstler, Publizisten und Kreativschaffende in das gesetzliche Sozialversicherungssystem einbezogen. Sie sind pflichtversichert in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das Besondere: Die selbstständigen Künstler, Publizisten und kreativschaffende brauchen nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge zu tragen und sind damit ähnlich günstig gestellt wie Arbeitnehmer.

Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Verwerter finanziert. Das sind die Unternehmen, die Werke und Leistungen selbständiger Künstler, Publizisten und Kreativschaffender gegen Entgelt in Anspruch nehmen. Fragen rund um die Künstlersozialversicherung und deren administrativen Abwicklungen werden von Fred Janssen, Referent der KSK, beleuchtet.

Diese Veranstaltung richtet sich sowohl an selbstständige Künstler, Publizisten und Kreativschaffende als auch an Unternehmen, die diese beschäftigen. Nach einem Einführungsvortrag gibt es ausreichend Zeit um Ihre Fragen zur Künstlersozialabgabe für Unternehmen sowie die Voraussetzungen für die Versicherung nach dem KSVG und das Antragsverfahren zu klären. Diese Veranstaltung ist kostenfrei und findet am 11. September 2013 von 15 – 17 Uhr in der IHK Ulm, Olgastraße 95 – 101, 89073 Ulm statt.

Bitte per E-Mail bis zum 2. September anmelden:
p.schmidt@ulm.ihk.de

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