Ein Kommentar

  1. Am Mittwoch, 11.09.2013 war Herr Janssen von der Künstlersozialkasse zu einem Vortrag in der IHK Ulm. Er handelte gut strukturiert die Bedingungen ab, die gewerblich Kreative erfüllen müssen, um Mitglied bei der KSK zu werden.

    Lebhafte Diskussionen gab es anschließend bei der Frage der KSK-Abgabe. Herr Janssen war um keine Antwort verlegen, wenn auch viele Bestimmungen unlogisch sind oder erscheinen.

    Ein paar kurze Merksätze aus den Ausführungen sollten wir als Kreative verinnerlichen, wenn wir von Auftraggebern zur KSK-Abgabe gefragt werden:

    Alle Auftraggeber, die regelmäßig (d.h. nicht unbedingt jährlich) gestalterisch, kreative Leistungen nutzen und diese von natürlichen Personen (GmbH ist keine!) beziehen sind abgabepflichtig.

    Die Abgabe beträgt z.Z. 4,1 % der Rechnungssumme, wird aber steigen.

    Berechnungsgrundlage der Abgabe sind alle Aufwendungen, die zur Erfüllung der Aufgabe notwendig sind, auch die nichtkreativen und zugekauften. Ausnahme bilden im Prinzip nur die belegten Spesen wie Fahrtkosten(-pauschale), Übernachtungen, Verpflegung.

    Für die Abgabepflicht ist es völlig gleichgültig, ob der Rechnungsteller selbst in der KSK versichert ist!!!

    Die KSK-Abgabe fällt auf jeder Stufe der Verwertungskette an. Z.B. zahlt ein Fotograf einem Schauspieler ein Honorar und muss dafür die KSK-Abgabe zahlen. Er gibt das Foto an die beauftragende Agentur, die zahlt die Abgabe noch einmal. Schließlich muss der Kunde der Agentur ebenfalls die Abgabe entrichten, insgesamt als 3x auf 1 Honorar.

    Gegenwärtig kommen nur etwa 20.000 Unternehmen ihrer Abgabepflicht nach.

    Mein Resümé:
    1. Für die soziale Absicherung von Kreativen ist die KSK einfach toll.
    2. Durch die Nichtmitgliedschaft kann dem eigenen Auftraggeber Null Vorteil verschafft werden, es sei denn, man gründet eine GmbH.

    Die Infos aus dieser Veranstaltung sollten wir bei einem der nächsten UG-Treffen noch einmal ansprechen – 7 UGestalten wurden in der Veranstaltung gesichtet.

    Klaus-Peter Berg

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